Grundlegendes zur Arbeit eines Fachpraktikers

Die Tätigkeit des Fachpraktikers bezieht sich auf „gesunde“ Personen.
Im Unterschied zur Arbeit von Physiotherapeuten, Masseuren und Heilpraktikern, ist es dem Fachpraktiker nicht erlaubt, Personen zu “heilen” (vgl. HPG §1 (2)).
Dennoch ist eine kurze Anamnese auch für den Fachpraktiker unumgänglich.

Alle Anwendungen haben das Ziel, den Körper und die darin befindliche Seele gesund zu erhalten und Sie dadurch leistungsfähig(er) zu machen.

Bei Bedenken/Beschwerden wenden Sie sich an Ihren (Haus-)Arzt, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Er kann Ihnen und letztendlich auch dem Fachpraktiker eine Freigabe geben, ob eine angebotene Anwendung für Sie geeignet ist.

Mindestalter für Massagen:
Das Mindestalter ist 12 Jahre. Während der Massage an unter 16-Jährigen muss ein Erziehungsberechtigter in der Nähe sein. Personen unter 18 Jahren benötigen ein schriftliches Einverständnis der Eltern.
(Vordrucke bekommen Sie von mir).

Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam Ihre Ziele definieren und wir Sie auf Ihrem Weg begleiten dürfen.